Bestattungsformen

Erdwahlgrab

In einem Erdwahlgrab kann ein Sarg und zusätzlich, falls gewünscht, eine Urne beigesetzt werden. Alternativ können zwei Urnen in einem Erdwahlgrab beigesetzt werden. Nach der Ruhezeit von 20 Jahren kann die Grabstelle weiter geführt werden, um beispielsweise die Nachkommen der Verstorbenen aufzunehmen. Ein Erdwahlgrab kostet 800,- €. Ein Doppeltes Erdwahlgrab kostet 1600,- €. Darin können zwei Särge nebeneinander und zusätzlich, falls gewünscht, zwei Urnen beigesetzt werden. Alternativ können vier Urnen beigesetzt werden. Der Liegeplatz kann unter verschiedenen vorgeschlagenen Plätzen frei gewählt werden.


Erdreihengrab

Das Erdreihengrab unterscheidet sich vom Erdwahlgrab darin, dass nur ein Sarg beigesetzt werden kann. Auch kann keine zusätzliche Urne beigesetzt werden. Nach der Ruhezeit von 20 Jahren wird die Grabstelle grundsätzlich aufgelöst. Erdreihengräber sind mit 680,- €  günstiger als Erdwahlgräber. Äußerlich unterscheiden sich Erdreihengräber nicht von Erdwahlgräben. Der Liegeplatz kann jedoch nicht frei gewählt werden, sondern wird von der Friedhofsverwaltung festgelegt.


Urnenwahlgrab

In einem Urnenwahlgrab können bis zu zwei Urnen beigesetzt werden. Nach der Ruhezeit von 20 Jahren kann die Grabstelle weiter geführt werden, um beispielsweise die Nachkommen der Verstorbenen aufzunehmen. Ein Urnenwahlgrab kostet 800,– €. Alle Preise beziehen sich auf die gesetzliche Mindestruhezeit von 20 Jahren. Der Liegeplatz kann unter verschiedenen vorgeschlagenen Plätzen frei gewählt werden.


Urnenreihengrab

Das Urnenreihengrab unterscheidet sich vom Urnenwahlgrab darin, dass nur eine Urne beigesetzt werden kann. Nach der Ruhezeit von 20 Jahren wird die Grabstelle grundsätzlich aufgelöst. Urnenreihengräber sind mit 680,- €  günstiger als Urnenwahlgräber. Äußerlich unterscheiden sich Urnenwahlgräber nicht von Urnenreihengräbern. Der Liegeplatz kann jedoch nicht frei gewählt werden, sondern wird von der Friedhofsverwaltung festgelegt.


Naturgrab

Sie wünschen ein Grab in einer naturnahen Umgebung? Ein kleiner Liegestein mit Namensnennung und Lebensdaten genügt Ihnen? Dann haben wir für Sie die passende Lösung: Unter einem alten Spitzahorn bieten wir eine Bestattungsfläche für Urnen. Waldstauden, Farne und Ziergräser schmücken den Gräberbereich unter dem Baum. Für jedes Grab gibt es eine Ablagefläche für persönlichen Gedenkschmuck.

 

Unser Naturgrab befindet sich in einem waldähnlichen Bereich auf dem Neuen Johannesfriedhof. Somit können Sie die angenehme Atmosphäre eines waldähnlichen Friedhofs nutzen und gleichzeitig stehen Ihnen die Einrichtungen des Friedhofs zur Verfügung (Kapelle, Umfriedung, behindertengerechte Toilette, Wasser und Gießkannen, kleine Gartenwerkzeuge, Abfalleimer). Ein weiterer Vorteil ist die gute Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln.

 

Die Gebühren von 3855,- €  werden bei der Bestattung im Voraus für die gesamte Ruhezeit erhoben.

In diesen Gebühren sind enthalten:

• Bestattungsgebühr

• Nutzungsgebühr Urnenwahlgrab

• Freidhofsunterhaltungsgebühr

• Grabpflege inklusive spätere Nachpflanzungen

• Liegestein aus Bayernwaldgranit  mit Namen und Lebensdaten

Es ist möglich, später eine weitere Urne in z.B. des Partners in der bereits gelösten Grabstelle beizusetzen. Es fallen dabei nur noch anteiligen Kosten für die zweite Bestattung und die verlängerte Liegezeit an.

 


Urnengemeinschaftsgrab

Bei einer Gemeinschaftsgrabanlage teilen sich mehrere Nutzer eine Grabstelle. Die Hinterbliebenen sind während der gesamten Ruhezeit von der Pflicht der Grabpflege befreit. Die Gestaltung und die Pflege der Grabanlage übernimmt der Friedhofsträger. Als Hinterbliebene können Sie Blumensträuße oder kleine Blumenschalen auf der dafür vorgesehenen Fläche ablegen. Der Name und die Lebensdaten des Verstorbenen werden auf einer Stele eingearbeitet.

 

Die Gebühren von 4100,- € auf dem Alten Friedhof und 3980,- € auf dem Neuen Friedhof werden bei der Bestattung im Voraus für die gesamte Ruhezeit erhoben.

 In diesen Gebühren sind enthalten:

• Bestattungsgebühr

• Nutzungsgebühr Urnenreihengrab

• Friedhofsunterhaltungsgebühr

• Grabpflege inklusive spätere Nachpflanzungen

• Namensnennung mit Lebensdaten auf Granitstele

 

In Urnengemeinschaftsgräbern ist es nicht möglich, an genau demselben Platz später beispielsweise einen Partner zu bestatten. Wenn Sie dies wünschen, empfehlen wir Ihnen ein Grab in unserem Partnergemeinschaftsgrab.

Die im Herbst 2021 angelegte Urnengemeinschaft auf dem Alten Johannesfriedhof bietet noch Bestattungsplätze.

Ab sofort sind auf dem Neuen Johannesfriedhof in dieser Anlage Bestattungen für 3700,- € möglich.


Die Grabanlage während der Neugestaltung im Herbst 2022. Ein Abschluss der Arbeiten ist für Sommer 2023 geplant. Beisetzungen können ab sofort erfolgen.

Partnergemeinschaftsgrab

Im Partnergemeinschaftsgrab können zwei Urnen beigesetzt werden. Die Pflege und Instandhaltung der gesamten Anlage übernimmt der Friedhofsträger.  Die Hinterbliebenen sind während der gesamten Ruhezeit von der Pflicht der Grabpflege befreit. Als Angehörige können Sie Blumensträuße oder kleine Blumenschalen auf Ihrem Grabplatz ablegen. Auf einem dazugehörigen Liegestein werden die Namen der Verstorbenen und die Lebensdaten eingearbeitet.

 

Die Gebühren von 4410,- €  werden bei der Bestattung im Voraus für die gesamte Ruhezeit erhoben.

 In diesen Gebühren sind enthalten:

• Bestattungsgebühr

• Nutzungsgebühr Urnenwahlgrab

• Friedhofsunterhaltungsgebühr

• Grabpflege inklusive späterer Nachpflanzungen

• Liegestein aus schwarzem Granit mit Namen und Lebensdaten.

 

Wenn später die Urne des Partners beigesetzt wird, fallen nur noch anteilige Kosten für die zweite Bestattung und die verlängerte Liegezeit an.


Sozialbestattung

Der Sozialhilfeträger leistet anspruchsberechtigten Personen, nach § 74 SGB II, Bestattungskostenbeihilfe. Maßgebend ist die Einkommens- und Vermögensgrenze, die im Einzelfall ermittelt wird.

Anerkannt werden Kosten für eine einfache, aber würdige Bestattung. Der letzte Wille der/des Verstorbenen zur Bestattungsart (Erdbestattung oder Feuerbestattung) muss berücksichtigt werden!

 

Friedhofsgebühren

Übernommen werden  nur die Kosten, die im Zusammenhang einer Bestattung entstehen

Diese sind:

-Reihengrab 680,00 €

-Beisetzungsgebühr für Urnenbestattung 280,00 € oder für Sargbestattung 720,00 €

-Friedhofsunterhaltungsgebühr für das erste Jahr der Ruhezeit (26,00 €).

Weitere Informationen erhalten Sie beim

 

Landratsamt Meißen

Kreissozialamt

Loosestraße 17/19

01662 Meißen

 

 

Teil.: 03521/ 7253142 und 03521/ 7253100

 

Mail: kreissozialamt@kreis-meissen.de